Was sich noch alles geändert hat

25. Februar 2013 von JK

Änderungen 2013Im letzten Beitrag wurden bereits einige Änderungen, die mit dem Jahreswechsel 2012/2013 in Kraft getreten sind, vorgestellt. Allerdings war das noch nicht alles, so dass wir in diesem Beitrag weitere Änderungen, die für Existenzgründer und Selbstständige wichtig sind, vorstellen möchten.

 

Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung wurde von 5.600 auf 5.800 Euro erhöht. Insgesamt bleibt es aber bei einem Maximalbeitrag von 1.096,20 Euro. In den neuen Bundesländern dagegen steigt die Beitragsbemessungsgrenze nur um 100 auf 4.900 Euro. Der Maximalbeitrag liegt hier bei 926,10 Euro. In den alten Bundesländern ergibt sich für Existenzgründer und Selbstständige, die freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen eine Entlastung von 1,40 bzw. 14,70 Euro.

Mit dem Jahreswechsel ist auch der Satz für die Pflegeversicherung um 0,1 Prozentpunkte gestiegen. Das heißt, kinderlose Erwerbstätige zahlen zukünftig 2,3 und Versicherte mit Kindern 2,05 Prozent vom Bruttolohn. Zeitgleich ist auch hier die Beitragsbemessungsgrenze von 3.825 auf 3.937,50 Euro gestiegen. Diese Beitragsbemessungsgrenze gilt gleichzeitig auch für die gesetzliche Krankenversicherung, deren Beiträge mit 15,5 bzw. 14,9 Prozent stabil geblieben sind.

 

„Pflege Bahr“

Da die normale Pflegeversicherung in Zukunft – auch nach der Beitragserhöhung – nicht ausreichen wird, ist eine Pflege-Zusatzversicherung sinnvoll und empfehlenswert. Diese wird nun mit dem Jahreswechsel steuerlich gefördert. Ab einem monatlichen Mindestbeitrag von 10 Euro gibt es einen staatlichen Zuschuss von 5 Euro. Die Zulage kann allerdings erst 2014, dann aber auch rückwirkend für 2013, beantragt werden.

 

Elektronische Lohnsteuerkarte

Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte wurde nun bereits zum zweiten Mal verschoben. Wer als Existenzgründer oder Selbstständiger Angestellte hat, muss sich darauf einstellen, dass es im Verlauf des Jahres 2013 zur Umstellung in der Lohnabrechnung auf das neue Verfahren kommen könnte.

 

Übungsleiterpauschale

Wer sich ehrenamtlich engagiert, zum Beispiel als Trainer in einem Verein oder als Ausbilder oder Betreuer tätig ist, kommt in den Genuss der Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 2.100 auf 2.400 Euro. Die Ehrenamtspauschale ist von 500 auf 720 Euro gestiegen.

 

Umsatzsteuerbefreite Rechnung

Wer als Existenzgründer und Selbstständiger von der Umsatzsteuer befreit ist und eine Rechnung an ein Unternehmen im Ausland stellt, muss zwingend den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ auf seiner Rechnung vermerken. Die bisher übliche Bemerkung „Reverse Charge“ reicht seit dem 1. Januar 2013 nicht mehr aus.

 

Elster-Signatur

Bereits seit einigen Jahren müssen Umsatzsteuervoranmeldungen, zusammenfassende und Lohnsteuermeldungen online eingereicht werden. Bisher lief dies unverschlüsselt ab. Seit dem 1. Januar 2013 ist dies nur noch verschlüsselt mit einer Elster-Signatur möglich. Da die Steuerverwaltung mit dem Versand der Signaturen wohl nicht nachgekommen ist, hat sie noch vor Jahresende Übergangsregelungen erlassen. Bis zum 31. August 2013 ist die Einreichung noch ohne Signatur möglich. Allerdings ist es ratsam bereits jetzt die Basisvariante der Signatur kostenlos zu beantragen.

 

Künstlersozialversicherung

Existenzgründer und Selbstständige, die Künstler und freie Publizisten als freie Mitarbeiter beschäftigen, müssen diese der Künstlersozialversicherung melden. Außerdem muss ein Aufschlag auf die Honorare von 4,1 (bisher 3,9) Prozent an die Künstlersozialversicherung abgeführt werden.

 

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag steigt um 126 auf 8.130 Euro im Jahr an. Außerdem soll auch im Laufe des Jahres der weitere Tarifverlauf geändert werden, um das Problem der sogenannten „kalten Progression“ abzumildern.

 

Arbeitslosengeld II

Der Satz für das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) wurde von 374 auf 382 Euro erhöht. Das entspricht einer Erhöhung von 2,1 Prozent. Der Satz für Ehepartner erhöht sich entsprechend auf 345 Euro, für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren auf 289 Euro, für Kinder zwischen sieben und 14 Jahren auf 255 Euro und für Kinder bis sechs Jahre auf 224 Euro.

 

Freiwillige Arbeitslosenversicherung

Nach der Reform der freiwilligen Arbeitslosenversicherung, die früher einmal von vielen Existenzgründern und Selbstständigen als sehr sinnvolle Absicherung wahrgenommen wurde, wurden die Beiträge Anfang 2010 bereits einmal verdoppelt und 2012 noch einmal verdoppelt (insgesamt als vervierfacht). Mit der Begründung des Anstiegs der monatlichen Bezugsgröße auf 2.695 (+ 70 Euro, alte Bundesländer) bzw. 2.275 Euro (+ 35 Euro, neue Bundesländer), wurde der Beitragssatz auf 80,85 (alte Bundesländer) bzw. 68,25 Euro (neue Bundesländer) geringfügig angehoben.

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Eine Reaktion

  1. Claudia Meier

    Oh Mann, schon wieder wird die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung angehoben. Dann auch noch der höhere Pflegeversicherungs Beitrag.
    Ich muss jetzt über 700 Euro jeden Monat für die gesetzliche Krankenkasse zahlen. Das nervt.

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