Freiwillige Arbeitslosenversicherung für viele unattraktiv
Einst wurde die freiwillige Arbeitslosenversicherung eingeführt, damit sich auch Existenzgründer und Selbstständige im Falle eines Scheiterns ihrer Selbstständigkeit gegen Arbeitslosigkeit absichern konnten. Doch seit der Reform der freiwilligen Arbeitslosenversicherung haben sich die Beiträge vervierfacht. Für viele Existenzgründer und Selbstständige ist sie schlichtweg zu teuer geworden.
Die Zahl der Existenzgründer, die eine freiwillige Aufnahme in die Arbeitslosenversicherung beantragen ging zwischen 2010 und 2011 um mehr als 50 Prozent von fasst 60.000 auf 27.000 Anträge zurück. Das liegt nicht zuletzt daran, dass sich die freiwillige Arbeitslosenversicherten vor allem aus Gründungszuschussempfängern zusammensetzt. Anfang 2010 beantragten 73 Prozent der Gründungszuschussempfänger die freiwillige Aufnahme in die Arbeitslosenversicherung. Ende 2011 waren es nur noch 39 Prozent.
Vervierfachung der Beiträge
Ende 2010 betrug der Beitrag zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung ca. 18 bzw. 15 Euro in den neuen Bundesländern pro Monat. Zum Jahresbeginn 2011 haben sich die Beiträge verdoppelt und zu Beginn des Jahres 2012 haben sich die Beiträge aus 2011 noch einmal verdoppelt. Das heißt, der Beitrag von 2010 hat sich mit Beginn des Jahres 2012 vervierfacht und beträgt nun 79 bzw. 67 Euro monatlich. Die Beitragseinnahmen der Bundesagentur für Arbeit sind um ca. 165 Prozent gestiegen. Dagegen ist die Zahl der Neuzugänge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung im gleichen Zeitraum um 53 Prozent zurückgegangen
Für viele steht die Erhöhung der Beiträge nicht mehr im Verhältnis zum Nutzen der Arbeitslosenversicherung. Bei vielen Existenzgründern liegt der erworbene Anspruch auf Arbeitslosengeld I nur wenig höher als der auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Dieses traurige Ergebnis gilt vor allem für Gründer ohne Abitur oder Hochschulabschluss.
Wer noch in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung ist, sollte abwägen, ob sich die Absicherung gegen das Risiko noch lohnt. Man sollte sich bei der Agentur für Arbeit unbedingt informieren, wie viel Arbeitslosengeld sie im Falle eines Scheiterns der Existenz bekommen würden. Die reguläre Kündigung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung ist erst nach fünf Jahren möglich. Danach beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Wer jedoch früher ausscheiden will, sollte die Zahl der Beiträge einstellen. Nach drei Monaten wird man automatisch aus der Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen. Allerdings besteht der Versicherungsschutz noch weitere zwölf Monate nach dem Ausschluss.
Nach Schätzungen von Gründungsexperten haben zwischen 2010 und 2011 ca. 565.000 Selbstständige die freiwillige Arbeitslosenversicherung verlassen. Das würde ungefähr der Hälfte aller 2010 versicherten Selbstständigen entsprechen. Mit dem dramatischen Einbruch der geförderten Existenzgründungen durch den Gründungszuschuss seit 2012 wird auch die Zahl der freiwillig Arbeitslosversicherten in 2012 dramatisch eingebrochen sein.
(Bild: Benjamin Klack / pixelio.de)
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