EU-Mittel in Gefahr
Der Umbau des Gründerzuschusses und die damit verbundenen Kürzungen haben weitreichende Folgen für Existenzgründer. Möglicherweise birgt der Umbau auch noch eine weitere Gefahr, denn plötzlich geht es auch um Mittel der Europäischen Union.
Es geht um viel Geld
Der Gründungszuschuss ist Voraussetzung für die ermäßigten Mindestbeträge für Existenzgründer in den gesetzlichen Sozialversicherungen. Darüber hinaus ist der Gründungszuschuss ebenfalls Voraussetzung für die 90-prozentige Förderung des Gründercoaching Deutschlands, ein von der EU gefördertes Instrument zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Im Rahmen des Gründercoachings Deutschland können Existenzgründer Beratung in Höhe von bis zu 4.000 Euro in Anspruch nehmen und müssen lediglich einen Einzelanteil von zehn Prozent, also 400 Euro tragen. Das Gründercoaching Deutschland ist nach dem Gründungszuschuss zum zweitwichtigsten Instrument für Existenzgründungen geworden und soll auch in Zukunft noch weiter ausgebaut werden.
ABER: Wenn in Zukunft durch die Kürzungen und den Umbau des Gründungszuschusses weniger Existenzgründer als bisher diese Förderung erhalten, dann erhalten auch weniger Gründer Zugang zum Gründercoaching Deutschland.
Der Gründungzuschuss wird nach den jetzigen Plänen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) nur noch 18.000 Euro pro Gründer betragen. Beim Gründercoaching Deutschland geht es noch um bis zu 3.600 Euro zusätzlicher Förderung. Darüber hinaus können Existenzgründer, die den Gründungszuschuss erhalten und nur insgesamt über ein niedriges Einkommen verfügen, noch einmal bis 100 Euro im Monat sparen, da sie von den niedrigen Mindestbeiträgen der gesetzlichen Sozialversicherungen profitieren. Das sind insgesamt 600 Euro pro Monat, wenn man die zukünftige Grundförderung bei einer Dauer von sechs Monaten anlegt.
Gründerexperten kritisieren an den Plänen der Arbeitsministerin, dass Existenzgründer zukünftig gestrafft werden, wenn sie beispielsweise zu spät im Jahr (Jahresende) gründen und kein Budget mehr für den Gründungszuschuss zur Verfügung steht oder weil vielleicht zum Zeitpunkt der Existenzgründung keine fünf Monate mehr Restanspruch auf Arbeitslosengeld I besteht. Daher fordern sie, dass das Gründercoaching Deutschland und die niedrigeren Mindestbeiträge für Einkommensschwache Gründer nicht mehr an den Gründungszuschuss gekoppelt werden sollen, sondern an die zuvor bestehende Arbeitslosigkeit. Das System ist in Deutschland schon längst erprobt: Wer sich als Arbeitslosengeld-II-Empfänger selbstständig macht und sich den Eigenanteil von 400 Euro zum Gründercoaching Deutschland leisten kann, erhält dieses auch dann, wenn ihm das Einstiegsgeld verweigert. Daneben wird als Antragsgrundlage auch die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 16b SGB II und die Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen nach § 16c SGB II akzeptiert. Da der Gründungszuschuss wie das Einstiegsgeld nur noch eine Ermessensleistung werden soll, ist es eigentlich logisch, dass dann auch das Gründercoaching und die vergünstigten Mindestbeiträge zur Sozialversicherung zukünftig auch an den Bezug von Arbeitslosengeld I gekoppelt werden.
Ähnlich geht man auch bei den Mikrokrediten vor, dem dritten Standbein der Gründerförderung in Deutschland. Hier hat man gleich von Anfang an auf die Bindung an den Gründungszuschuss verzichtet. Daher können Mikrokredite auch von Teilzeit-Gründern und Existenzgründern beantragt werden, die keine Förderung im Rahmen des Gründungszuschusses oder Einstiegsgeld erhalten. Nicht zuletzt deswegen erfreuen sich Mikrokredite einer immer größeren Beliebtheit.
EU-Mittel
Das Gründercoaching Deutschland und die Mikrokredite werden aus Mitteln des ESF finanziert. Die Förderung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) setzt jedoch eine nationale Kofinanzierung von 50 Prozent voraus. Das heißt, beim Gründercoaching Deutschland (4.000 Euro) trägt der Gründer zehn Prozent der Kosten (400 Euro) selbst. Die restlichen 40 Prozent (1.600 Euro) hat Deutschland über den Gründungszuschuss abgedeckt. Der Umbau des Gründungszuschusses könnte nun zur Folge haben, dass der nationale Eigenanteil nicht mehr erbacht werden kann. Dann fließt folglich auch weniger Geld von Brüssel nach Deutschland.
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