Gute Nachrichten für Existenzgründer
Über zwei Monate ist es her, dass die Deutschen einen neuen Bundestag gewählt haben. Nach mehreren Wochen zähen Verhandlungen, haben sich CDU, CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag geeinigt – mit 185 Seiten der dickste Vertrag in der Geschichte der Bundesrepublik. Während der Koalitionsvertrag auf zwei Parteitagen von der CSU und der CDU bereits angenommen wurden, müssen die Mitglieder der SPD erst noch über die Annahme abstimmen. Sollten sich auch die Sozialdemokraten für den Koalitionsvertrag aussprechen, könnten einige Neuerungen und Verbesserungen vor allem für Existenzgründer kommen.
Bekenntnis zur Existenzgründung und Selbstständigkeit
“Unser Land braucht eine ‘Neue Gründerzeit’. Wir wollen Unternehmertum und Gründergeist stärken und zu mehr gesellschaftlicher Anerkennung verhelfen.” So heißt es auf den ersten Seiten des Koalitionsvertrages. Geplant ist die Einführung eines neuen Förderinstruments: die „Gründerzeit“. Angelehnt an das Modell der Familienpflegezeit ist die Gründerzeit für Arbeitnehmer gedacht, die aus einer Beschäftigung heraus gründen und sich darauf entsprechend vorbereiten wollen. Als Instrument ist ein bedingt rückzahlbares Darlehen geplant.
- Zum Gründungszuschuss heißt es im Koalitionsvertrag, dass dieses Instrument zur Gründung aus der Arbeitslosigkeit fortgeführt werden soll. Der Gründungszuschuss soll mit „auskömmlichen Mitteln unterlegt“ werden. Ob es auch wieder einen Rechtsanspruch geben wird, lässt der Koalitionsvertrag jedoch offen.
- Das von der schwarz-gelben Regierung abgeschaffte Gründercoaching für Arbeitslose soll nach dem Willen der neuen Regierung wieder eingeführt werden.
- Die Minijobs in ihrer jetzigen Form bleiben mit ein paar kleineren Änderungen weitgehend erhalten.
- Noch vor der Wahl hatten sich sowohl die CDU als auch die SPD für eine Rentenversicherungs- und Altersvorsorgepflicht für Selbstständige ausgesprochen. Im Koalitionsvertrag finden sich dazu jedoch keine Hinweise mehr. Das heißt aber nicht, dass das Thema damit vom Tisch ist.
- Die hohen Mindestbeträge für Existenzgründer und Selbstständige bleiben in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhalten. Die anhaltenden Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung werden im Koalitionsvertrag jedoch nicht thematisiert.
- Auch die hohen Beiträge für die freiwillige Arbeitslosenversicherung bleiben wohl erhalten.
- In Bezug auf eine Reform von Kammern und dem Abbau von Bürokratie und Zwangsabgaben wird es wohl keine Änderungen geben. Im Vertragsentwurf hieß es noch, dass das Antragsverfahren für eine Existenzgründung entbürokratisiert werden soll. Eine Gründung sollte innerhalb von 72 Stunden möglich sein. In der vorgelegten Version ist von der Zeitvorgabe nichts mehr übrig geblieben.
- Des Weiteren bleibt die bisherige Rechtsunsicherheit in Bezug auf Scheinselbstständigkeit und auch zur Abgrenzung der Eigenschaften von Freiberuflern gibt es im aktuellen Koalitionsvertrag keine Aussagen.
(Bild: Thorben Wengert / pixelio.de)
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