Aus für das Gründercoaching für Arbeitslose

22. Juli 2013 von JK

Gründercoaching Deutschland für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit gestrichenNachdem der Gründungszuschuss seit dem 1. Januar 2012 von einer Pflicht- zu einer Ermessensleistung gemacht wurde und die mit dem Gründungszuschuss geförderten Existenzgründungen um 85 Prozent zurückgegangen sind, folgt nun der nächste Streich. Nach den Plänen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) soll nun auch noch eines der letzten wichtigen Förderinstrumente gestrichen werden – das Gründercoaching für Arbeitslose.

 

Gründercoaching Deutschland für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit

 

Es ist geplant, dass das Gründercoaching für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) nicht länger fortgeführt werden soll. In Anspruch nehmen können das Gründercoaching Deutschland für Gründer aus der Arbeitslosigkeit heraus zum einen Bezieher von Arbeitslosengeld I, die auch den Gründungszuschuss erhalten, und zum anderen Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), die sich selbstständig machen wollen. Das besondere an dieser Form des Gründercoachings ist, dass hier bis zu 90 Prozent der Kosten für hochwertige Coachingleistungen übernommen werden, bei einem Umfang von bis zu 40 Beratungsstunden und einer Höchstgrenze von 4.000 Euro. Der Eigenanteil beträgt bisher nur zehn Prozent also maximal 400 Euro.

Vor allem Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit sind besonders dazu gezwungen, jeden Euro und jeden Cent zwei- bis dreimal umzudrehen, bevor sie ihn ausgeben. Mit dem Programm wollte der Gesetzgeber eigentlich dazu beitragen, dass auch diese Gruppe der Existenzgründer qualitativ hochwertige Beratungs- und Coachingdienstleistungen in Anspruch nehmen können, um die Chancen auf Erfolg ihrer Selbstständigkeit zu erhöhen. Dadurch können unerfahrene Gründer beispielsweise teure Fehlentscheidungen vermeiden und ihre Selbstständigkeit nachhaltig aufbauen und gestalten. Dieses Programm war nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit überaus erfolgreich. Auch im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag wurde dieses Instrument von Seiten des Ministeriums immer wieder ausdrücklich gelobt.

 

Auswirkungen

 

Sollten die Änderungen wie geplant vollzogen werden, stehen Existenzgründern aus der Arbeitslosigkeit nur noch das „normale“ Gründercoaching zur Verfügung. Dieses richtet sich eigentlich an bereits etablierte Selbstständige und Unternehmer in den ersten fünf Jahren ihrer Gründung. Der Eigenanteil der Beratungsdienstleistung beträgt 50 Prozent, in den neuen Bundesländern 25 Prozent. Dieses Instrument soll auch über 2013 hinaus weitergeführt werden.

Für viele Empfänger von Arbeitslosengeld II ist der Eigenanteil von zehnProzent schon bisher nur schwer aufzubringen gewesen. Durch die Beendigung des Förderprogramms, wird diese Gruppe der Existenzgründer faktisch von hochwertigen Beratungs- Coachingdienstleistungen ausgeschlossen. Das könnte dazu führen, dass diese Gruppe es zukünftig vorzieht, lieber bei Harzt IV zu bleiben, statt der Arbeitslosigkeit durch eine Existenzgründung zu entkommen. Möglich ist auch, dass ehemalige Empfänger von Harzt IV ohne diese besondere Förderung eher scheitern und weniger nachhaltige Gründungen am Markt etablieren können.

Auch bei Empfängern von Arbeitslosengeld I werden sich wohl nur noch diejenigen das Gründercoaching leisten können, die vor der Arbeitslosigkeit ein hohes Einkommen bezogen haben und über entsprechende Rücklagen verfügen.

Besonders unverständlich ist die geplante Beendigung der Förderung, da die Mittel für dieses Instrument nicht den Bundeshaushalt belasten, sondern ausschließlich aus den Mitteln des ESF stammen.

 

 

(Bild: Claudia Hautuum / pixelio.de)

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