Vorkasse oder Anzahlung
Existenzgründer sind gerade am Anfang ihrer Selbstständigkeit auf regelmäßige und pünktliche Zahlungseingänge angewiesen. Vor allem in der Anfangszeit können Verzögerungen bei der Überweisung oder gar Ausfälle sehr schmerzlich sein und nicht immer ohne weiteres geschultert werden. Das Risiko von verspäteten oder ausfallenden Zahlungen kann man vermeiden, oder wenigstens deutlich reduzieren, indem man auf Vorkasse besteht oder wenigsten eine Anzahlung mit dem Kunden vereinbart. Ein solches Vorgehen ist auch ratsam, wenn man sich bei der Zahlungsfähigkeit seiner Kunden nicht ganz so sicher ist.
Vorkasse oder Anzahlungen sind gängige Geschäftspraxis
Auch als Existenzgründer und junger Selbstständiger braucht man keine Angst vor Vorkasse oder Anzahlungen haben. Im Gegenteil, ist diese Praxis in vielen Branchen eine Selbstverständlichkeit. Beispielsweise im Einzelhandel und bei vielen Dienstleistungen ist es üblich zunächst einmal bar oder per Karte zu bezahlen, bevor man die Leistung in Empfang nehmen kann. Das gleiche gilt für den Versand- und Internethandel. Neukunden müssen fast überall zunächst per Kreditkarte, Vorabüberweisung (z.B. PayPal), Lastschrift oder per Nachnahme in Vorleistung treten. Bei größeren Anschaffungen/Leistungen wie bei Möbeln, Fahrzeugen, Flugtickets etc. ist es üblich vorher eine Anzahlung zu leisten. Der Rest des Betrages wird dann in der Regel erst bei Lieferung fällig.
Wer nicht nach Aufwand oder Arbeitszeit monatlich abrechnet, sollte sich mit der Frage von Vorkasse oder Anzahlung auseinandersetzen und mit dem Kunden zusammen eine für beide Seiten faire Lösung erarbeiten. Eine besonders beliebte Variante ist das Honorar zu dritteln. Das heißt, ein Drittel wird bei Auftragserteilung/Vertragsschluss, ein Drittel bei Fertigstellung oder Lieferung und das letzte Drittel bei der Schlussabnahme der Leistung fällig. Fallen Lieferung und Schlussabnahme auf einen Zeitpunkt, kann das zweite Drittel des Honorars auch bei Erreichung eines anderen Meilensteins zur Auszahlung kommen. Über solche Modalitäten müssen sich Auftragnehmer und Auftraggeber vorher aber einigen.
Dieses System ist auch bei Auftraggebern durchaus beliebt. Vor allem im Bereich komplexer und/oder langwieriger Dienstleistungen, wie etwa die Erstellung einer Software, dient diese Regelung nicht selten dazu, einen Teil der Zahlung als Druckmittel zurück zu halten, falls die vollständige Lieferung noch nicht erbracht worden ist. Für den Auftragnehmer ist das System ebenfalls vorteilhaft, weil er dadurch zumindest einen Teil der laufenden Kosten decken kann und nicht bis zum Schluss sämtliche Kosten allein tragen muss.
Von der Vorkasse und Anzahlung sollte man immer bei größeren Beträgen Gebrauch machen, vor allem wenn man deren Ausfall nicht so einfach wegstecken kann. Auch bei Neukunden kann man sich ebenfalls dieses Systems bedienen, vor allem wenn man die Zahlungsfähigkeit des neuen Kunden noch nicht einschätzen kann. Aber auch bei Bestandskunden kann es durchaus nicht schaden, im Hinblick auf die eigene Liquidität, frühere Zahlungszeitpunkte zu vereinbaren.
(Bild: Dr. Klaus Uwe Gerhardt/ pixelio.de)
Tags: Anzahlung, Existenzgründer, Gründer, Honorar, Kunden, Liquidität, Selbstständig, Selbstständigkeit, Vorkasse, Zahlungseingang
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