Vergabe des Gründungszuschusses 2013 wohl deutlich entspannter
1.324 Existenzgründungen haben die Agenturen für Arbeit im Dezember 2012 mit dem Gründungszuschuss und weitere 661 mit dem Einstiegsgeld gefördert. 2012 wurden 20.634 Existenzgründungen mit dem Gründungszuschuss und 7.837 mit dem Einstiegsgeld (für Empfänger von Hartz IV) gefördert. Damit ergibt sich beim Gründungszuschuss ein Rückgang von 85 Prozent und beim Einstiegsgeld von 30 Prozent im Vergleich zu 2011.
Im Januar 2013 ist die Zahl der geförderten Existenzgründungen die höchste seid die Vergabe des Zuschusses mit dem Jahreswechsel 2011/2012 verschärft wurde. Dieser positive Trend bezieht sich auf das gesamte Bundesgebiet, wobei es regional allerdings einige Unterschiede gibt.
Das gesamte Jahr 2012 war geprägt durch die Sparvorgaben der Bundesregierung beim Gründerzuschuss und die daraus entstandenen Unsicherheiten bei Existenzgründern. Man konnte den Eindruck gewinnen, dass die Arbeitsagenturen versuchten, Gründungswillige von der Beantragung des Gründungszuschusses abzuhalten. Schätzungen zur Folge gingen die Anträge auf Förderung einer selbstständigen Tätigkeit um ca. 2/3 zurück. Von den trotzdem noch eingereichten Anträgen wurde ein Großteil abgelehnt. Davon waren vor allem diejenigen betroffen, die Ihren Antrag ohne professionelle Hilfe erstellten.
Entspannung für 2013 erwartet
Gründerexperten gehen davon aus, dass sich die Lage für 2013 wesentlich entspannen wird. Für diese Annahme, gibt es einige gut Gründe, so dass für 2013 ein Einstieg der geförderten Gründungen um 50 Prozent im Vergleich zu 2012 gerechnet wird.
Die Arbeitsagenturen sind 2012 mit ihrer Politik der Abschreckung weit über das Sparziel der Bundesregierung hinausgeschossen. Am Ende des Jahres stand ein nicht unbeträchtlicher Teil der Fördermittel noch zur Verfügung. Die Einsparungen für dieses arbeitsmarktpolitische Instrument sind wirtschaftlich nicht sinnvoll. Hinzu kommt, dass im Wahljahr 2013 sicherlich keine der Parteien daran Interesse haben wird, durch negative Presse in Bezug auf Existenzgründungen in die Schlagzeilen zu kommen.
Die Ablehnung der Anträge auf Gründungszuschuss und Einstiegsgeld – zum Teil mit sehr fadenscheinigen Begründungen – hat zu einer Welle von Widersprüchen und Klagen vor den Sozialgerichten geführt. Dadurch ist der Arbeitsaufwand für die Arbeitsagenturen enorm gestiegen und kann derzeit mancherorts mit dem vorhandenen Personal kaum mehr bewältigt werden. Wurde aber auf Widersprüche seitens der Agenturen nach drei Monaten immer noch reagiert, droht den Arbeitsagenturen eine Welle von Untätigkeitsklagen vor den Verwaltungsgerichten, was wiederum zu weiteren Kosten und Arbeitsaufwand führt.
Bereits seit Ende 2012 zeichnet sich ab, dass die Einreichung einer Klage mancherorts dazu führt, dass die Agenturen die Zahlung des Gründungszuschusses teilweise und komplett anbietet, wenn die Klage wieder zurückgezogen wird – um weitere Prozesse zu vermeiden. Die ersten Urteile der Sozialgerichte zeigen eine gründerfreundliche Tendenz auf, so dass viele Agenturen wohl damit rechnen in einem Verfahren zu unterliegen. Unterliegen die Agenturen, müssen Sie die Kosten des Verfahrens tragen sowie die Kosten der Kläger.
Wer also einen Antrag stellt, und sich nicht weiter abschrecken lässt, scheint 2013 gute Chancen auf eine Bewilligung zu haben.
Aber selbst wenn in 2013 die Zahl der Förderungen um 50 Prozent steigt, wären das im Vergleich zu 2011 insgesamt immer noch 75 Prozent weniger Förderungen durch den Gründungszuschuss. Wie sinnvoll dies volkswirtschaftlich ist, steht allerdings auf einem anderen Blatt. Trotzdem steigen in 2013 aller Wahrscheinlichkeit nach die Bewilligungen des Grünungszuschusses. Und noch höher sind die Chancen, wenn man sich auch bei der Antragstellung bereits professionelle Hilfe holt.
(Bild: Michael Staudinger / pixelio.de)
Tags: Einstiegsgeld, Existenzgründer, Existenzgründung, Gründer, Gründung, Gründungszuschuss, Selbstständig, Selbstständigkeit
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