Vorbildlich: Vorgründercoaching neu geregelt

12. November 2012 von JK

VorgründercoachingDas Bundesland Baden-Württemberg hat sein Vorgründercoaching neu geregelt. Die neuen Regelungen bringen eine Menge Vorteile für Existenzgründer mit sich. Die wichtigste Änderung für Gründer ist, dass statt wie bisher nur maximal drei jetzt bis zu sechs Tage Vorgründercoaching gefördert werden. Bei High-Tech-Unternehmen sind es sogar noch einmal zwei Tage mehr. Die Beratung darf allerdings nicht mehr jeder durchführen, sondern nur noch ausgewählte Experten, wodurch sich die Qualität der Beratung merklich gesteigert hat. Der Preis dagegen ist gleich geblieben: 22,50 Euro (netto) zahlen Existenzgründer pro Beratungsstunde. Zum Vergleich: Anderswo zahlt man bis zu 100 Euro pro Stunde und mehr für erfahrene Gründerexperten.

Gründer sind in Baden-Württemberg nicht gezwungen gleich mehrere Tage Gründercoaching zu buchen, um in den Genuss der Förderung des „Ländle“ zu kommen. Bereits ab einen Tag (Kostenumfang ca. 180 Euro) ist die Förderung sinnvoll. Der Coach unterstützt Gründer beispielsweise bei der Ausarbeitung des Businessplans oder beim Aufstellen des Marketing- oder Vertriebskonzept auf. Ebenfalls nicht unwesentlich ist die Unterstützung bei der Beantragung eines Bankkredits.

Voraussetzungen

Wer in den Genuss der Förderung kommen möchte, muss diese zwingend vor der eigentlichen Gründung beantragen. In der Regel erhält man zunächst eine Zusage über drei Monate, kann diese aber jedoch auf Antrag auf bis zu zwölf Monate verlängern. Ab dem Zeitpunkt der Zusage hat man dann also bis zu zwölf Monate Zeit, das Vorgründercoaching in Anspruch zu nehmen. Man ist jedoch nicht gezwungen die beantragte Förderung im Zuge der Vorgründungszeit vollständig aufzubrauchen, da dieser auch über den Zeitpunkt der Gründung nicht verfällt. Dadurch steht der Gründerexperte auch nach der eigentlichen Existenzgründung zu Verfügung.

Das Vorgründercoaching nach dem Modell Baden-Württembergs erweist seine Vorzüge besonders dann, wenn der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit abgelehnt wurde und dadurch auch der Zugriff auf das Gründercoaching Deutschlandunmöglich geworden ist – die Bewilligung des Gründungszuschusses ist Voraussetzung für das Gründercoaching Deutschland. Zwar ist man nach dem baden-württembergischen Modell nicht mehr frei in der Beraterwahl – im Gegensatz zum Gründercoaching Deutschland – allerdings wirkt sich die Bindung des Vorgründercoachings an ausgewählte Gründerexperten nicht unbedingt nachteilig aus – eher das Gegenteil ist der Fall.

 

 

(Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de)

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