Altersvorsorgepflicht ab 2013
Selbstständige sollen ab 2013 zur ausreichenden Altersvorsorge verpflichtet werden. Dadurch, so die Befürchtung, wird auf viele Selbstständige Mehrbelastungen von mehreren hundert Euro pro Monat zu kommen. demzufolge könnte der Schritt zur Selbstständigkeit nach der grundlegenden Änderung des Gründungszuschusses noch einmal erschwert werden. Die Wahlfreiheit der Selbstständigen ob und in welcher Form sie fürs Alter vorsorgen wollen, wird dadurch ebenfalls massiv eingeschränkt.
Über Altersvorsorge und die Gefahr von Altersarmut haben wir bereits mehrfach berichtet. Die nun geplante Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen ab dem 1. Juli 2013 soll dazu beitragen, dass Selbstständige im Alter nicht mehr auf Leistungen zur Grundsicherung angewiesen sind.
Basissicherung
Im Konzept der Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Altersvorsorgepflicht heißt es, dass die „Pflicht zur Altersvorsorge bis zur Grenze einer Basissicherung“ gelten soll. Das heißt, ein Selbstständiger soll im Alter so viel Geld pro Monat zur Verfügung haben, dass er nicht auf die Basissicherung, also Arbeitslosengeld II (Hartz IV), angewiesen ist.
Um dieses Niveau zu erreichen, das nach heutigen Preisen einer monatlichen Mindestrente von ca. 660 Euro entspricht, müssten Selbstständige ab Juli 2013 monatlich zwischen 250 bis 300 Euro zurück legen. Berechnung wurde eine Versicherungszeit von 45 Jahren zu Grunde gelegt. Das heißt, wer mit 22 in die Selbstständigkeit startet und bis zum 67. Lebensjahr zwischen 250 bis 300 Euro pro Monat in die Altersvorsorge einzahlt, erreicht mit dem Eintritt in das Rentenalter eine Mindestrente von ca. 660 Euro im Monat. Wer später in die Selbstständigkeit eintritt und noch keine anderen Reserven und Ansprüche aufgebaut hat, müsste pro Monat wesentlich mehr einzahlen, um dieses Niveau zu erreichen.
Anlageform
Das Konzept des BMAS schreibt nicht nur die Höhe der Ersparnisse vor sondern auch die Anlageform der Altersvorsorge. Die Altersvorsorge darf „nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar“ sein. Darüber hinaus muss sie „als Rente ausgezahlt werden“. Diese Bedingung erfüllt heute bereits die Basisrente, besser auch als Rürup-Rente bekannt. Die Rürup-Rente ist unter Selbstständigen vor allem aufgrund ihrer Steuervorteile in der Ansparphase und der Flexibilität ihrer Beiträge beliebt. Die Rürup-Rente darf jedoch nicht mit der Riester-Rente verwechselt werden.
Nach dem Konzept zur Altersvorsorgepflicht ist fraglich, welche anderen Anlagealternativen in Zukunft noch möglich sein werden, die der Definition des Konzepts entsprechen. Ob die bisherige Alternative eines ansonsten nicht zugänglichen Investmentkontos, mit dem man die eigenen Ersparnisse zur Altersvorsorge selbst verwaltet, auch in Zukunft möglich sein wird, ist noch offen. Eine solche Alternative erfüllt in der Regel nicht die Eigenschaft, dass die Auszahlung in Form einer lebenslangen Rente erfolgt, weil ein solches Konto auch irgendwann versiegen kann.
Ganz ohne Versicherung wird es in Zukunft wohl nicht mehr gehen, wenn die Altersvorsorge den Vorschriften der Altersvorsorgepflicht entsprechen soll.
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9. Juni 2013 at 15Europe/BerlinSun, 09 Jun 2026 15:15:51 +0000
Zum Glück hat man das erstmal alles bis zur Bundestagswahl verschoben. Ich halte da wenig von eine Zwangs Rente einzuführen, denn es gibt Zeiten, da verdient man gut und es gibt Zeiten da läuft es schlecht.
Wie soll man denn für die Altersvorsorge was zurücklegen, wenn man gerade mal eine Durstsrecke hat? Schwierig bis unmöglich.