Altersvorsorge für Selbstständige

9. April 2012 von JK

Altersarmut ist für Selbstständige ein wichtiges Thema, da vor allem diese Berufsgruppe überdurchschnittlich von Altersarmut betroffen ist. Daher plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zukünftig alle Personen, die einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, zu einer obligatorischen Alterssicherung zu verpflichten.

Grundzüge des Altersvorsorgekonzepts für Selbstständige

Durch die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige hofft das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zukünftig Altersarmut unter Selbstständigen zu vermeiden, bestehende Alterslücken zu schließen und die bisherige deutsche Rechtslage an die im Ausland anzupassen.

Die Altersvorsorgepflicht soll grundsätzlich für alle Selbstständigen gelten. Ausnahmen sind Selbstständige, die bereits anderweitig oder durch berufsständische Versorgungswerke abgesichert sind. Das heißt, von der Altersvorsorgepflicht ausgenommen sind beispielsweise Künstler, Journalisten, Landwirte, Architekten, Ärzte, Juristen etc.

Ebenfalls von der Pflicht ausgenommen sollen rentennahe Selbstständige sein (über 50 Jahre alt), Selbstständige, die nur einer nebenberuflichen Selbstständigkeit nachgehen bzw. nur einen geringfügigen Verdienst haben (bis zu 400 Euro pro Monat).

Selbstständige zwischen dem 30. Und 50. Lebensjahr, die bereits Vorsorge für die Alterssicherung getragen haben, können zukünftig von einer Ausnahme- bzw. Befreiungsregelung von der Versicherungspflicht Gebrauch machen.

Die zukünftige Altersvorsorgepflicht soll bis zur Grenze einer Basissicherung gelten. Die Basissicherung kann auch durch entsprechende Ersparnisse und Immobilienvermögen bzw. durch bestehende Versicherungsverträge gedeckt werden.

Die Altersvorsorge und deren Erträge sollen nach der geplanten Regelung nicht vererblich, übertragbar, veräußerbar und kapitalisierbar sein. Die Alterssicherung soll nur als Rente ausgezahlt werden können.

Die Unternehmensgründung soll durch Beiträge zur Altersvorsorge nicht gefährdet werden. Das heißt, in der Existenzgründungsphase soll Beitragsfreiheit gelten. Darüber hinaus sind flexible Beitragszahlungen geplant, die sich den besonderen Lebensumständen von Selbstständigen anpassen sollen.

Bisherige Regelungen zur Versicherungspflicht für Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung (z.B. für selbstständige Lehrer oder die Handwerkerpflichtversicherung) sollen im Zuge der Einführung der Altersvorsorgepflicht abgeschafft werden.

Die Altersvorsorgepflicht wird wahrscheinlich durch die Deutsche Rentenversicherung Bund vollzogen werden.

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Eine Reaktion

  1. Timo

    Guter Artikel. Schadet wohl nicht, sich damit genauer zu beschaeftigen. Ich werde auch die weiteren Artikel lesen.

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