Empfängerorientierte Businesspläne (I)

23. März 2012 von JK

Der Businessplan ist zentrales Element einer Existenzgründung. Viele Institutionen, von der Arbeitsagentur über die Krankenkasse bis hin zur Hausbank, wollen einen Businessplan haben. Daher ist es nicht vorrangiges Ziel, eine mögliche zukünftige Realität so genau wie möglich zu prognostizieren, sondern die möglichst glaubhafte Darstellung des Eintretens bestimmter Situationen.

Der Businessplan ist Dreh- und Angelpunkt bei einer Existenzgründung und dient nicht nur der Strukturierung des eigenen Vorhabens, sondern soll auch die Erwartungen derjenigen erfüllen, die ihn bewerten. Daher raten Experten für die unterschiedlichen Empfänger entsprechend empfängerorientierte Businesspläne zu schreiben. In diesem Teil geht es um die Arbeitsagentur und die Krankenkasse als Empfänger des Businessplans.

Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit macht die Gewährung des Gründungszuschusses u.a. vom Businessplan abhängig. Das heißt, eine fachkundige Stelle bewertet die Tragfähigkeit und die Erfolgschancen des Konzepts. Die fachkundige Stellungnahme ist Pflicht für alle Existenzgründer, die auf den Gründungszuschuss nicht verzichten wollen.

Darüber hinaus schauen die Sachbearbeiter auf die Rentabilitätsvorschau des Businessplans, die einen Zeitraum von ein bis drei Jahren umfassen sollte. Das ermittelte Betriebsergebnis muss ein stetes Wachstum nachweisen, um in den Genuss des Gründungszuschusses zu kommen. Nach den Änderungen des Gründungszuschusses wird der Rentabilitätsvorschau künftig noch höhere Bedeutung beigemessen werden.

Krankenversicherung

Auch die gesetzliche Krankenversicherung – insofern man sich freiwillig gesetzlich krankenversichern möchte – wirft bei der Festlegung der zukünftigen monatlichen Beiträge einen Blick in die Rentabilitätsvorschau des Existenzgründers. Allerdings sollte hier ein Szenario dargestellt werden, dass zwar realitätsnah ist, jedoch die ausgewiesenen Gewinne möglichst klein darstellen sollte. Für die Krankenkassen stellt die Rentabilitätsvorschau die Grundlage zur Berechnung der monatlichen Krankenkassenbeiträge dar. Das heißt im Klartext: Werden die zukünftigen Gewinne zu hoch eingeschätzt, steigt auch der monatliche Beitrag, so dass schlussendlich eine eklatante Abweichung zwischen den tatsächlichen Gewinnen und den monatlich zu leistenden Beiträgen entstehen könnte. Existenzgründer haben zwar die Möglichkeit, die Beiträge nachträglich passen zu lassen, aber zu viel gezahlte Beiträge werden nicht erstattet. Werden die Gewinne allerdings zu niedrig dargestellt als sie tatsächlich sind, drohen empfindliche Nachzahlungen.

Der folgende Teil beschäftigt sich ausführlicher mit der Bank als Businessplan-Empfänger sowie einer Anleitung zum inhaltlichen Aufbau eines Businessplans.

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