Steuern rechtzeitig anmelden
Die Finanzverwaltung wird künftig strenger gegen Steuersünder vorgehen. Dazu gehört auch, dass Selbstständige und Unternehmen, die ihre Steuern nicht rechtzeitig anmelden, als potentielle Straftäter behandelt werden und mit Sanktionen rechnen müssen.
Termine einhalten
Auf Gründerseminaren wird regelmäßig über die Bedeutung der Steueranmeldung referiert. Der Termin zur Steueranmeldung wird nun noch wichtiger für Selbstständige und Unternehmen, da die Finanzverwaltungen in Deutschland eine härtere Gangart gegen Steuersünder einlegen. Wer seine Steuern nicht rechtzeitig anmeldet, dem droht die Behandlung als potentieller Straftäter und muss mit ernsten Konsequenzen rechnen.
Spätestens zum 10. eines jeden Monats bzw. Quartals – abhängig von der Zahlungsvereinbarung mit dem zuständigen Finanzamt – müssen Selbstständige und Gewerbetreibende ihre Umsatz- und Lohnsteuer beim Finanzamt melden. Verzögerungen bei der Meldung werden die Finanzverwaltungen nicht mehr dulden. Wer also seine Steuern nicht rechtzeitig anmeldet, wird nach der neuen Verwaltungsrichtlinie umgehend der Bußgeld- und Strafsachenstelle gemeldet und damit als Steuerhinterzieher geführt.
Bei Versäumnissen bei der Steueranmeldung war es bislang so, dass das Finanzamt einen Versäumniszuschlag von maximal zehn Prozent der ausstehenden Summe erhob und den Fall dann als erledigt ansah. Mit der neuen Verwaltungsrichtlinie ist es damit vorbei, da nun sofort die Steuerfahndung eingeschaltet wird und eine Eskalation des Steuerverfahrens droht, wie der Deutsche Steuerberaterverband befürchtet.
Fehlerhafte Bescheide
Der härteren Gangart der Finanzverwaltungen steht eine andere Entwicklung diametral entgegen: Während die Verständigung mit der Finanzverwaltung bei unklaren Sachverhalten immer schwieriger wird und nun auch Terminversäumnisse hart verfolgt und bestraft werden, häufen sich dagegen Fehler in den Steuerbescheiden. Immer weniger Finanzbeamte müssen ein immer größeres Arbeitspensum bewältigen, wie der Bundesrechnungshof (BRH) in einem Bericht bestätigte. Statt die Gesetze zu vereinfachen und den Personalabbau zu stoppen werden die Vorschriften und Sanktionen immer mehr verschärft, um auch jede kleinste Verfehlung schon im Vorfeld zu verhindern.
Auswirkungen
Die Änderungen der Verwaltungsrichtlinie für das Straf- und Bußgeldverfahren (AStBV (St) Nr. 132 Abs. 1 S. 4) besteht nur aus dem Wegfall eines kleinen Satzes. In der alten Fassung hieß es, dass eine verspätete Steuererklärung nicht der Buß- und Strafsachenstelle vorgelegt werden muss. Dieser Satz fehlt nun in der neuen Verwaltungsrichtlinie.
Wer bislang seine Steueranmeldung nicht rechtzeitig einreicht, begeht eine sogenannte „Steuerhinterziehung auf Zeit“ bis die fällige Umsatz- und Lohnsteuer nachgezahlt wurde, was von der Finanzverwaltung als „Selbstanzeige“ gewertet wird und nach Begleichung der Steuerschuld nicht mehr weiter verfolgt wurde. Seit April 2011 gelten strengere Voraussetzungen für eine Selbstanzeige. Überschreitet der hinterzogene Betrag 50.000 Euro, wird der säumige Steuerzahler um eine Strafe nicht mehr herum kommen.
Selbstständige und Unternehmer, die ihre Steueranmeldung versäumt haben und deren Steuerschuld unter diesem Betrag liegt, werden wohl kaum mit heftigen Sanktionen rechnen müssen, wobei aber der Makel eines potentiellen Steuersünders an ihnen haften bleibt und die Finanzverwaltung in Zukunft wohl genauer hinschauen wird. Eine strafrechtliche Verfolgung bei Kleinbeträgen scheint unterdessen vor dem Hintergrund der angespannten Personallage in der Finanzverwaltung eher unwahrscheinlich.
Und dennoch: Die vorgeschriebenen Termine für die Steueranmeldung sollten unbedingt eingehalten werden, wenn man sich unnötigen Ärger mit dem Finanzamt ersparen möchte!
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