Erfolgreich mit dem neuen Gründungszuschuss (II)

12. März 2012 von JK

Trotz der massiven Einschnitte im Budget (Kürzung um 74 Prozent) und der Umwandlung in eine Ermessensleistung bleibt der Gründungszuschuss mit bis zu 18.000 Euro ein wesentliches Instrument zur Unterstützung und Förderung einer erfolgreichen Existenzgründung – auch wenn ihn zukünftig nicht mehr jeder erhalten wird. Beachtet man jedoch einige kleine Tipps, steigen die Chancen auf Bewilligung des Antrages.

Fachkundige Stelle

Auch beim neuen Gründungszuschuss muss der Businessplan durch eine fachkundige Stelle geprüft werden. Gründungsexperten gehen davon aus, dass es durch das Ermessensprinzip zu regional unterschiedlichen Gewichtungen kommen könnte, das heißt wann ein Businessplan also als erfolgversprechend und damit förderungswürdig eingestuft wird bzw. nicht. Hier sollten sich Existenzgründungswillige mit erfahrenen Gründern über die Gegebenheiten vor Ort und die Formalien austauschen. Es kann auch nicht schaden, wenn der Antragsstelle nach Empfehlungen für eine fachkundige Stelle bei seinem Sachbearbeiter fragt, um nicht Gefahr zu laufen, dass die fachkundige Stellungnahme vom Bearbeiter nicht als solche akzeptiert wird. Außerdem sollten Existenzgründer vorsichtig bei einer fachkundigen Stellungnahme durch einen Steuerberater sein. Hier vermuten viele Arbeitsagenturen Interessenkonflikte und könnten im Rahmen des Ermessensprinzips den Antrag mit dieser Begründung ablehnen.

Finanzbedarf analysieren und abdecken

Sollte der Gründungszuschuss kürzer als geplant ausfallen (z.B. Ablehnung einer Förderung aus Phase II), sollte die entstehende Finanzierungslücke durch andere Quellen abgedeckt werden können, beispielsweise durch Mikrokredite, Förderkredite der KfW, Darlehen der Hausbank in Verbindung mit einer Bürgschaft etc.

Rechtzeitig vorbereiten

Mit der Vorbereitung auf den „Tag X“ kann eigentlich gar nicht früh genug angefangen werden. Wer den Gründungszuschuss zukünftig erhalten will, muss bei seinen Vorbereitungen bedenken, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld I noch mindestens 150 Tage bestehen muss. Das heißt, nach Eintritt der Arbeitslosigkeit bleiben noch sieben Monate zur Vorbereitung der Existenzgründung. Den dadurch entstehenden Zeitdruck könnten Existenzgründer umgehen, wenn sie ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld I einige Zeit ruhen lassen – vorausgesetzt, dass man es sich leisten kann.

Umsätze generieren

Nach den Kürzungen des Gründungszuschusses sind Existenzgründer gut beraten, so schnell es geht Umsätze zu generieren. Die Basisförderung des Gründungszuschusses setzt sich aus dem Arbeitslosengeld I sowie einer Pauschale von 300 Euro zusammen und dauert nur noch sechs statt wie bisher neun Monate. Damit Existenzgründer während der Gründungsphase nicht zu viel Eigenkapital aufbrauchen, sollten Gründungswillige beispielsweise bereits vor der Gründung mit der Akquisition von Kunden und Aufträgen beginnen, um möglichst schon im ersten Monat Rechnungen schreiben zu können. Schließlich kann es ggf. noch eine Weile dauern, bis diese Rechnungen beglichen worden sind.

Beratung in Anspruch nehmen

Existenzgründer sollten nicht aus falscher Eitelkeit oder anderen Gründen auf Beratung verzichten. Existenzgründer die eine Beratung in Anspruch genommen haben, sind in der Regel erfolgreicher und erreichen die Schwelle, ab der sie von ihrer Selbstständigkeit leben können, wesentlich schneller. Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Programme für Existenzgründer und der Staat fördert Beratungen mit 50 bis 90 Prozent der Kosten. Ein Berater kann die Chance auf eine Förderung durch den Gründungszuschuss deutlich erhöhen und ein bewilligter Gründungszuschuss ist dagegen Voraussetzung für die Förderung eines Gründercoachings nach der Existenzgründung.

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