Erfolgreich mit dem neuen Gründungszuschuss (I)
Trotz der massiven Einschnitte im Budget (Kürzung um 74 Prozent) und der Umwandlung in eine Ermessensleistung bleibt der Gründungszuschuss mit bis zu 18.000 Euro ein wesentliches Instrument zur Unterstützung und Förderung einer erfolgreichen Existenzgründung – auch wenn ihn zukünftig nicht mehr jeder erhalten wird. Beachtet man jedoch einige kleine Tipps, steigen die Chancen auf Bewilligung des Antrages.
Fristen einhalten
Der Stichtag für die Einführung des Gründungszuschusses nach neuem Format ist bereits abgelaufen. Das heißt, eine Förderung nach alter Gesetzeslage ist nicht mehr möglich. Doch gerade jetzt ist für Existenzgründer wichtig, die im Gesetz und von der Arbeitsagentur gesetzten Fristen einzuhalten, sei es, dass man noch einen Mindestanspruch auf Arbeitslosengeld I von 150 Tagen hat oder rechtzeitig eine Verlängerung des Gründungszuschusses – sogenannte Phase II – stellt.
Umgang mit dem Sachbearbeiter
Dieser Punkt sollte eigentlich selbstverständlich im Umgang mit unseren Mitmenschen sein – ist er aber in den wenigsten Fällen. Der Gründungszuschuss ist seit Beginn des Jahres zu einer Ermessensleistung geworden. Auch wenn bei einer Entscheidung über eine derartige Leistung das subjektive Empfinden keine Rolle spielen darf, tut sie es aus Erfahrung doch.
Es kann außerdem passieren, dass die Sachbearbeiter vor dem Hintergrund des gekürzten Budgets für den Gründungszuschuss nun vermehrt auf die Suche nach Gründen für eine Ablehnung gehen. Daher ist es wichtig, formale Fehler zu vermeiden und im persönlichen Umgang den Sachbearbeiter von seiner Eignung zu überzeugen. Darüber hinaus kann es nicht schaden, seine Entscheidung und Motivation für eine Existenzgründung richtig zu präsentieren und zu begründen. Das trägt nicht nur dazu bei, dass die Chancen auf Genehmigung des Antrags sondern auch die Identifikation mit dem eigenen Vorhaben steigen.
Businessplan
Der Businessplan wird durch die Änderungen des Gründungszuschusses entscheidend aufgewertet und gewinnt bei der Agentur für Arbeit zunehmend an Bedeutung, wie auch bei der Beschaffung von Kapital bzw. Sicherheiten beispielsweise in Form einer Bürgschaft. Mit dem Businessplan weist der Existenzgründer nach, dass er in einer überschaubaren Zeit – in der Regel die ersten drei bis fünf Jahre – von seinen Einkünften aus der Selbstständigkeit leben kann. Aber Vorsicht: zu optimistische Annahmen könnten dazu führen, dass der zuständige Sachbearbeiter den Antrag auf den Gründungszuschuss ablehnt, weil er überzeugt ist, dass eine Förderung nicht nötig ist.
Am Ball bleiben
„Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen.“ Rückschläge gehören zum Leben und erst recht zur Selbstständigkeit. Wird der Antrag trotz guter Vorbereitung und Qualität abgelehnt, sollten Gründungswillige nicht gleich aufgeben. Trotz der Änderungen am Gründungszuschuss gibt es immer noch die Möglichkeit, gegen die Ablehnung Widerspruch einzulegen und notfalls ein Sozialgerichtsverfahren anzustrengen. Es könnte wahrscheinlich sein, dass viele Arbeitsagenturen die meisten Anträge zunächst ablehnen, in der Hoffnung, dass nur ein kleiner Teil Widerspruch einlegt bzw. den Rechtsweg einschlägt. Bei der Prüfung des Widerspruchs wird sich bei einem qualitativ hochwertigen Antrag schnell zeigen, dass es keinen berechtigten Grund gibt, den Antrag abzulehnen, außer das Budget für den Gründungszuschuss ist bereits erschöpft.
Beachtung der Kassenlage
Gründer sollten sich der Kassenlage der Arbeitsagenturen anpassen. Das heißt, die Wahrscheinlichkeit, dass der Antrag auf den Gründungszuschuss abgelehnt wird, ist in der zweiten Jahreshälfte, spätestens im 4. Quartal bedeutend höher als zu Beginn des Jahres. Am Anfang des Jahres sind die Fördertöpfe noch prall gefüllt, so dass Existenzgründer hier ihre Chancen bedeutend verbessern können. Allerdings kann es aufgrund des höheren Antragaufkommens auch zu höheren Wartezeiten kommen.
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