Haftungsrisiken bedenken
Für welche Rechtsform sich ein Existenzgründer zu Beginn seiner Selbstständigkeit entscheidet, hat nicht nur steuerliche Auswirkungen. Auch die Haftungsrisiken variieren je nach Rechtsform.
Welche Rechtsform ist die richtige?
Viele Existenzgründer wissen bereits schon lange vor der Gründung, dass sie sich mit einer eigenen Firma selbstständig machen wollen. Doch die entscheidende Frage ist, welche Rechtsform für ihr Unternehmen die beste ist. In der Regel ist es vielen Existenzgründern wichtig, dass die Kosten zu Beginn der Gründung nicht allzu hoch sind und das sie möglichst wenig Steuern zahlen müssen. Darüber hinaus ist den meisten wichtig, dass die Haftungsrisiken so gering wie möglich sind, falls das Unternehmen doch ein Schiffbruch erleiden sollte. Die Wahl der Rechtsform lässt sich auch psychologisch erklären: Existenzgründer sind beruhigter, wenn sie möglichst geringe Haftungsrisiken tragen müssen.
Die Klassiker: GmbH und OHG
Unter den Kapitalgesellschaften sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaften (AG) die Klassiker, allen voran aber die GmbH. Sie ist die am meisten gewählte Rechtsform in Deutschland – trotz des Stammkapitals von 25.000 Euro; bei der AG sogar 50.000 Euro.
Die (preiswerte) Alternative zu GmbH ist die Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) – kurz UG. Sie bietet sich für alle Existenzgründer an, die zwar kein Stammkapital von 25.000 Euro aufbringen können, aber von den Vorteilen der Haftungsbeschränkung einer GmbH profitieren wollen. Die UG existiert seit 2008 und ist als deutsches Pendant zur britischen Limited eingeführt worden. Bei der UG haften die Gesellschafter ebenfalls nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Der große Unterschied zur GmbH ist, dass eine UG mit einem Stammkapital von nur einem Euro gegründet werden kann. Bei vielen ist die UG daher auch als Mini-GmbH bekannt.
Die UG ist ein voller Erfolg in Deutschland geworden. Einer Studie der Universität Jena zufolge, gibt es in Deutschland bereits 47.000 UG – Tendenz steigend. Bei der UG zahlen die Gesellschafter regelmäßig einen bestimmten Betrag des Jahresgewinns ein, bis sie das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht haben. Dann lässt sich die UG einfach in eine GmbH umwandeln.
Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist der Klassiker unter den Personengesellschaften. Viele Existenzgründer entscheiden sich ganz bewusst für eine OHG, gerade weil sie auch mit ihrem privaten Vermögen für ihr Unternehmen einstehen wollen. Für diese Gründer ist es ein zusätzlicher Ansporn sich für das Gelingen ihrer Unternehmung zu engagieren.
Des Weiteren braucht man für Personengesellschaften wie OHG oder GbR keine jährliche Bilanz zu erstellen und kann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beispielsweise auch ohne einen Vertrag gründen. Zur Rechtssicherheit und –klarheit wird aber dringend dazu geraten, Rechte und Pflichten der Gesellschafter schriftlich zu fixieren.
Möchte ein Existenzgründer nur ein paar Geldgeber an Bord holen, die sich jedoch nicht in das Geschäft weiter einmischen sollen, bietet sich eine Kommanditgesellschaft (KG) an. Der Gründer (Komplementär) haftet mit seinem privaten und geschäftlichen Vermögen voll, die Kommanditen haften nur mit ihren Geschäftseinlagen und erhalten eine Gewinnbeteiligung.
Beratung
Vor der Existenzgründung sollte sich der Gründer ausgiebig beraten lassen. Neben den verschiedenen Haftungsrisiken, gibt es auch steuerliche Unterschiede. Eine GbR beispielsweise zahlt Umsatzsteuern erst ab einem gewissen Umsatz. Gewerbesteuern fallen nur an, wenn das Unternehmen zusätzlich als Gewerbe angemeldet wurde (also nicht zu den sogenannten freien Berufen zählt). Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder die AG zahlen zusätzlich Körperschaftssteuer.
Beratung findet man in Gründerzentren, bei der lokalen Wirtschaftsförderung, bei den IHK und Handwerkskammern sowie bei freien Gründungsberatern.
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