Selbstständig machen - Gewerbeanmeldung
Wer träumt nicht davon, sich mit einem eigenen Unternehmen selbstständig zu machen und sein eigener Herr zu sein. Doch der Weg zur eigenen Firma kann schwer und holprig sein, vor allem wenn man keine Ahnung vom Existenzgründen hat. In diesem Beitrag wird es um die Gewerbeanmeldung und die Anmeldung beim Finanzamt gehen.
Gewerbeanmeldung
Wer eine Existenzgründung in einem freien Beruf plant, braucht grundsätzlich kein Gewerbe anzumelden. Voraussetzung aber ist, dass sich der freie Beruf exakt zu einem Gewerbe abgrenzen lässt.
Ist das nicht der Fall oder soll ein Gewerbe gegründet werden, muss das Gewerbe entsprechend bei der Stadtverwaltung angemeldet werden. Sogenannte „sozial unwerte“ Tätigkeiten sind von einer Gewerbeanmeldung ausgeschlossen (z.B. Hellseherei). Ein Gewerbe ist in der Regel auf Dauer angelegt und der Gründer strebt mit dem Gewerbe Gewinn an. Gewerbetreibende führen ihr Geschäft auf eigene Rechnung und in eigenem Namen aus.
Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim Gewerbeamt in der Gemeinde, in der das Gewerbe ausgeübt werden soll und kostet zwischen 15 und 30 Euro. Den Bogen zur Gewerbeanmeldung (sogenannter GewA1) liegt in jedem Rathaus oder Bürgerbüro aus und kann in den meisten Fällen auch im Internet heruntergeladen werden.
Um Zeit und Ärger zu sparen, sollten Existenzgründer genau darauf achten, welchen Beruf sie anmelden und welche Unterlagen ggf. zusätzlich vorgelegt werden müssen. Entsprechende Informationen erhält man beim Gewerbeamt seiner Kommune oder im Internet.
Anmeldung beim Finanzamt
Als Existenzgründer ist man verpflichtet, seine Selbstständigkeit dem zuständigen Finanzamt anzumelden. Hier sollten sich Gründer beim Ausfüllen der Anmeldung etwas Zeit lassen und ggf. die Unterstützung hinzuziehen, da die Anmeldung nicht ganz einfach ist. Vor allem bei den unterschiedlichen Steuerarten und deren Voraussetzungen kann man schnell die Übersicht verlieren.
Einkommenssteuer: Fällt immer dann an, wenn der Gewinn aus der Gründung über einen bestimmten Freibetrag liegt. Sobald dies der Fall ist, müssen die Einnahmen versteuert werden. Grundsätzlich sind alle Kosten, die mit der Erwirtschaftung der Einnahmen in einem Zusammenhang stehen, absetzbar. Am Anfang lässt sich so etwas noch weitgehend selbst erledigen. Mit der Zeit sollte man jedoch über einen Steuerberater nachdenken, da die Regelungen zur Absetzung und Geltendmachung im Detail recht kompliziert sind.
Körperschaftssteuer: Fällt nur bei Kapitalgesellschaften an. Dabei wird der Gewinn, abzüglich eines Freibetrags, mit 15 Prozent versteuert. Eine etwaige einkommensabhängige Progression gibt es bei der Körperschaftssteuer nicht.
Gewebesteuer: Fällt an, wenn man Gewerbetreibender ist. Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, die an die Gemeinde zu entrichten ist, in der das Gewerbe angemeldet wurde und der Sitz des Unternehmens liegt. Die Steuer wird einmal im Jahr erhoben. Es kann vorkommen, dass das Finanzamt den Gewerbetreibenden auffordert ein- bis viermal im Jahr eine Gewerbesteuervorauszahlung zu leisten. Auch hier gibt es einige Ausnahme für bestimmte Berufsgruppen. Personengesellschaften, die unter der jährlichen Gewinngrenze von 24.500 Euro liegen, zahlen keine Gewerbesteuer.
Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer: Fällt in der Regel bei jedem Unternehmen an. Das heißt, die Mehrwertsteuer wird von jedem Unternehmen erhoben und dann an das Finanzamt weitergereicht. Sollte man als Existenzgründer auf keinen Buchhalter (extern/intern) zurückgreifen können, empfehlen Existenzgründerberater die Buchführung mit Nettobeträgen durchzuführen. Für die Mehrwertsteuer sollte eine zusätzliche Rechnung durchgeführt werden. Sogenannte Kleinstunternehmer, die weniger als 17.500 Euro im Jahr verdienen, sind von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen.
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