Selbstständig machen – Rechtsformen
Wer träumt nicht davon, sich mit einem eigenen Unternehmen selbstständig zu machen und sein eigener Herr zu sein. Doch der Weg zur eigenen Firma kann schwer und holprig sein, vor allem wenn man keine Ahnung vom Existenzgründen hat. In diesem Beitrag wird es um Rechtsformen für eine erfolgreiche Selbstständigkeit gehen. Die Wahl der Rechtsform sollte wohl überlegt sein, denn sie hat erhebliche Auswirkungen auf die Struktur des zukünftigen Unternehmens.
Rechtsformen
Bei den Rechtsformen sind zunächst zwei Unterscheidungen zu treffen: Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Beide Formen haben ihre Vor- und Nachteile. Die gängigsten Rechtsformen sollen im folgenden kurz dargestellt werden.
Personengesellschaften
Der Vorteil einer Personengesellschaft gegenüber einer Kapitalgesellschaft liegt im deutlich geringeren Aufwand bei der Gründung einer solchen Gesellschaft. Der Nachteil allerdings ist, dass der Gesellschafter persönlich haftet.
Einzelunternehmungen: Eignen sich besonders dann, wenn der Gründer das Unternehmen alleine leiten und verantworten will. Viele Existenzgründer nutzen diese Rechtsform, da sie gerade am Anfang Vorteile im Bereich der Besteuerung aufweist. Beispielsweise müssen Einzelunternehmer keine komplette Bilanz abgeben (Ausnahme sind Kaufleute, die im Handelsregister eingetragen sind: e.K. = eingetragener Kaufmann). Einzelunternehmer, die gewerblich und freiberuflich tätig sind, sollten auf eine strikte Trennung dieser Bereiche achten. Ansonsten werden nämlich alle Einnahmen als gewerblich gewertet.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Bieten sich vor allem dann an, wenn sich mehrere Gründer für ein Unternehmen zusammentun. Der Vorteil ist, dass jeder Geschäftspartner diese Rechtsform annehmen kann und besondere Formalitäten oder Mindestkapital nicht erforderlich sind. Aufgrund der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit sollte trotzdem ein schriftlicher GbR-Vertrag zwischen den Gesellschafter aufgesetzt werden. Hierin sollten Rechte und Pflichten geregelt werden, da sonst – wenn nicht anders vereinbart – jeder Gesellschaftsführer Entscheidungen der GbR zustimmen muss. Das kann die Führung eines solchen Unternehmens beeinträchtigen. Außerdem haften in einer GbR alle Gesellschafter auch privat.
Offene Handelsgesellschaft (OHG): Ist eine Fortentwicklung der GbR. Bei einer OHG ist der Eintrag in das Handelsregister Pflicht. Im Gegenzug erhält die OHG das Recht, sich den Namen für die Gesellschaft selbst aussuchen zu dürfen. Später ist eine Umwandlung der OHG in eine GmbH relativ leicht möglich. Darüber hinaus kann die OHG auch weitere Gesellschafter aufnehmen, die nur Geldgeber sind. Dadurch wird die OHG in eine Kommanditgesellschaft (KG) umgewandelt.
Partnerschaften: Sind eine interessante Alternative zur GbR. Sie wurden speziell für Freiberufler geschaffen, die eine voll geschäftsfähige Partnerschaft eingehen wollen. Durch einen Gesellschaftsvertrag können die Mitglieder der Partnerschaft ihre persönliche Haftung beschränken. Jeder Partner haftet dann nur für sich selbst. Eine Partnerschaft kann nur aufgrund eines Vertrages gegründet werden. Allerdings sind Partnerschaften nicht in jedem Beruf zulässig.
Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften sind die Alternative zu den Personengesellschaften. Vorteil ist hier vor allem die beschränkte Haftung der Gesellschafter. Wer größere Umsätze erwartet, sollte grundsätzlich über die Gründung einer Kapitalgesellschaft nachdenken.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Ist die beliebteste und bekannteste Rechtsform in Deutschland. Wie der Name bereits sagt, müssen die Gesellschafter nur beschränkt haften. Jeder in Deutschland kann eine GmbH gründen. Dafür muss ein Notar den Gesellschaftervertrag beurkunden. Anschließend kann ein Geschäftsführer bestellt und die Stammeinlage von mindestens 25.000 Euro eingezahlt werden. Durch die Notarkosten und die Stammeinlage ist die GmbH wesentlich teurer als eine Personengesellschaft. Der Vorteil bei einer GmbH ist, dass bei etwaiger Vertragsnichterfüllung die Gesellschafter und der Geschäftsführer nur dann haften, wenn wie sie durch eine Bürgschaft eine Mithaftung übernommen haben. Ansonsten haftet nur die juristische Person in Form der GmbH, da die GmbH eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Bei strafrechtlichen Problemen allerdings schützt eine GmbH nicht. Hierfür stehen der Geschäftsführer bzw. die Gesellschafter alleine ein.
Von steuerlicher Seite her ist eine GmbH ebenfalls interessant, da sie im Gegensatz zur Personengesellschaft nur 15 Prozent Körperschaftssteuer bezahlt. Als Einkommen werden die Gewinne der GmbH versteuert, die ein Gesellschafter aus der GmbH erhält. Das Gehalt des Geschäftsführers wirkt sich steuermindernd auf den Gewinn der GmbH aus.
Seit 2007 müssen alle GmbHs ihre Jahreszahlen online im zentralen Unternehmensregister veröffentlichen. Große GmbHs haben alle Angaben; mittlere und kleinere nur eine Kurzform ihrer Bilanz offenzulegen.
Aktiengesellschaften (AG): Sind eine Alternative zur GmbH und bieten sich vor allem dann an, wenn mit hohen Gewinnen zu rechnen ist. Vor allem bei großen Unternehmen und im Ausland genießen AGs besonders hohes Ansehen. Für Existenzgründer jedoch lohnt sich der Aufwand einer AG nicht. Für die Gründung einer AG bedarf es einer Satzung, eines Aufsichtsrates und eines Vorstandes und das alles notariell beglaubigt. Das Grundkapital einer AG liegt bei 50.000 Euro.
Unternehmergesellschaft (UG): Wird auch als Mini-GmbH bezeichnet. Sie genießt die gleichen Rechte und Vorteile wie eine GmbH mit dem Unterschied, dass deren Gründungskapital nur mindestens ein Euro betragen muss. Allerdings muss vom jährlichen Gewinn der „UG haftungsbeschränkt“ ein gewisser Prozentsatz in die Stammeinlage eingezahlt werden. Wurde eine Stammeinlage von 25.000 Euro erreicht, kann die UG ohne weiteres in eine GmbH umgewandelt werden.
Die Unternehmergesellschaften sind die deutsche Antwort auf die britisch Limited (Ltd.), die einfach zu gründen ist, in Deutschland aber keinen guten Ruf hat. Mit der haftungsbeschränkten UG sollte die Lücke zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft geschlossen werden und erfreut sich einer wachsenden Beliebtheit unter deutschen Existenzgründern.
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