Zweckgebundene Darlehen

7. März 2011 von JK

Bei der Zweckbindung von Darlehen geht es darum, dass das Darlehen nur für den Zweck verwendet werden darf, denn man als Existenzgründer oder Selbstständiger bei der Beantragung des Darlehens angegeben hat. Erfährt die Bank, dass ein Darlehen auf Basis falscher Angaben gewährt oder das Darlehen zweckentfremdet wurde, hat das Institut das Recht, die Geschäftsgrundlage für den Kredit für nichtig zu erklären und der gesamte Betrag wird sofort fällig.

Förderdarlehen

Wer ein Darlehen einer Förderbank in Anspruch nehmen möchte, muss sich auch an die Spielregeln des Kreditinstituts halten. Das heißt im Klartext: Die gewährten Kredite müssen zweckentsprechend verwendet werden. Dieser simple Sachverhalt ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Existenzgründer und Selbstständige, die ein Darlehen einer Förderbank wie etwa der KfW in Anspruch nehmen wollen, dürfen das Geld für folgendes ausgeben:

  • Betriebsmittel: Darunter versteht man zunächst alle Arbeitsmittel, die zur Erfüllung einer Aufgabe in einem Arbeitssystem dienen. Die Finanzierung von Betriebsmittel durch ein Förderdarlehen ist in der Regel nur innerhalb der ersten Gründungsmonate möglich. Zu den Betriebsmitteln gehören u.a. laufende Kosten für Mieten und/oder Pachten, Personalkosten (insofern Personal vorhanden ist), Kosten für Marketing, Beratung, Reisekosten, Kosten für die Bestückung des Lagers aber auch für Kautionen und Fortbildung. Ebenfalls zu den Betriebsmitteln werden die Lebenshaltungskosten des Existenzgründers gezählt.
  • Gründungskosten: Das sind Kosten, die rund um und auch schon vor der eigentlichen Existenzgründung anfallen. Manche Förderinstitute zählen die Gründungskosten auch zu den Betriebsmitteln. Als Gründungskosten werden u.a. Anwaltskosten, Kosten für die Gewerbeanmeldung und Kosten für Beratungen und Dienstleistungen im Rahmen der Gründung angesehen.
  • Sachmittel: Sachmittel umfassen viele unterschiedliche Kostenarten wie etwa Übernahmekosten bei einem Unternehmenskauf, Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Erwerb von Maschinen, Anlagen und Einrichtungen, die Geschäfts- und Betriebsausstattung aber auch geringwertige Wirtschaftsgüter, die einen Wert von 150 Euro nicht übersteigen. Sachmittel bei einem Förderdarlehen decken darüber hinaus auch die Kosten für die Erstausstattung mit Material und Waren. Dies betrifft vor allem Restaurants oder den Einzelhandel, die sich dadurch mit Lebensmitteln bzw. mit Handelsware eindecken können.
  • Andere Kosten: Andere Kosten definiert jedes Kreditinstitut unterschiedlich. Es ist ratsam über diesen Posten – wie generell auch über die anderen Posten – mit der Förderbank zu sprechen, ob deren Beschaffung zweckentsprechend ist. Grunderwerbskosten und Baukosten fallen regelmäßig in die Kategorie Andere Kosten.


Geschäftsdarlehen

Auch Gründer und Selbstständige die ein Geschäftsdarlehen aufnehmen wollen, sind an den Darlehenszweck gebunden. Generell ist ein universelles Darlehen, also ein Darlehen zur freien und beliebigen Verfügung, für Unternehmen nicht möglich. Gesetzliche Vorgaben verpflichten die Kreditinstitute dazu von den Kreditnehmern die Aufnahme begründen zu lassen. Wofür das Darlehen gebraucht wird und ob es dazu auch verwendet werden darf, muss jeder Kreditnehmer mit der Bank persönlich aushandeln. Mit einem gut durchdachten und plausiblen Businessplan und ggf. einer Sicherheit – wie eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Hessen – stehen die Chancen für den begehrten Kredit recht gut.

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